Auf Kontron Webseiten bzw. auf von Kontron betriebenen Webseiten zum Download bereitgestellten Treiber, Software-Programme und Tools sind geistiges Eigentum von Kontron oder von als Software-Lieferanten auftretenden Dritten. Download und Nutzung dieser Treiber, Software-Programme und Tools sind nur gestattet, wenn die den Download ausführende Partei (im Folgenden als der Kunde bezeichnet) den folgenden Lizenzbedingungen und sonstigen Vereinbarungen (soweit zutreffend) zustimmt, die zwischen Kontron oder dem Software-Lieferanten als dritter Partei und dem Kunden vereinbart werden.

Die Haftung in Bezug auf zum Download bereitgestellte Treiber, Software-Programme und Tools, beschränkt sich, soweit eine solche überhaupt besteht, auf die Bestimmungen der relativen Lizenzvereinbarungen. Mit Ausnahme der Haftung gemäß den genannten Lizenzvereinbarungen unterliegen Haftung und Gewährleistung seitens Kontrons den folgenden Bestimmungen:

1.    Allgemeine Haftung Kontrons für Treiber, Software und Tools, Haftungsbeschränkung

1.1.    Obwohl Kontron Treiber, Software und Tools sorgfältig testet, kann Kontron keine Haftung übernehmen, dass Treiber, Software und Tools störungsfrei oder fehlerlos funktionieren. Außerdem übernimmt Kontron keinerlei Haftung für die Inhalte auf seinen Internetseiten. Kontrons Webseiten und deren Inhalte werden auf einer Basis "ohne mängelgewähr, wie bereitgestellt" veröffentlicht.

1.2.    Die Nutzung von Material, welches über die Kontron Webseiten per Download oder in anderer Weise beschafft wurde, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung des Kunden. Der Kunde trägt ausschliesslich selber die Verantwortung für mögliche Schäden an seiner Hardware oder für den Verlust von Daten, welche sich in der Folge von Downloads von den Kontron Webseiten ergeben könnten.

1.3.    Der Kunde trägt ausschliesslich selber die Verantwortung dafür, dass das heruntergeladene Material seinen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

1.4.    Vor der Installation von Treibern, Software-Programmen und Tools hat der Kunde die Handbücher und Installationsanleitungen für die Treiber, Software-Programme und Tools genau zu lesen und entsprechend zu befolgen.

1.5.    Die Verantwortung für den Schutz von Daten und Ausrüstungen, welche im Zusammenhang mit den von den Kontron Webseiten herunter geladenen Treibern, Software-Programmen oder Tools zum Einsatz kommen, obliegt ausschliesslich dem Kunden.

1.6.    Kontron gibt keine Gewährleistung für Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit von Aussagen, Informationen oder Unterlagen mit Bezug auf Treiber, Software-Programme und Tools, welche auf Kontron Webseiten bzw. auf von Kontron betriebenen Webseiten veröffentlicht werden.

1.7.    Kontron und seine Geschäftspartner haften in keiner Weise, weder ausdrücklich noch implizit, für unter anderem das Bestehen von Besitzrechten, für eine Vermarktbarkeit, die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck oder für die Wahrung von Schutzrechten.

1.8.    Kontron haftet nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Fehlverhalten. In keinem Fall haftet Kontron für indirekte Schäden, Vertragsstrafen, spezielle, zufällige oder sonstige Folgeschäden oder für entgangene Gewinne und für Produktionsausfälle, unabhängig von deren Entstehen und deren rechtlichen Grundlagen.

1.9.    In einigen Staaten ist der Haftungsausschluss oder die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehender Klauseln nicht vorgesehen, sodass die oben genannten Einschränkungen möglicherweise dann nicht zutreffen. In diesen Staaten ist die Haftung von Kontron und von content providern als dritte Partei und deren jeweiligen Agenten beschränkt auf den größten jeweils gesetzlich zulässigen Umfang.

1.10.    Für den Fall der Unwirksamkeit der vorstehenden Haftungsklauseln gilt ergänzend was folgt:

Kontron haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haftet Kontron bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Hhaftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die bei Kontron verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) - ausgeschlossen. Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 ii, 635 ii BGB) gilt dieser 1.10 entsprechend. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung wirkt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kontron. Eine Umkehr der beweislast ist nicht bezweckt. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Kunde vertrauen darf.

 

2.    Zusätzliche Beschränkung der Haftung in Bezug auf Treiber und Software Dritter:

2.1.    Alle Fragen, Beschwerden oder Ersatzansprüche in Bezug auf Treiber und Software Dritter sind stets an den zuständigen Autor oder an die für die Entwicklung der Software zuständige Firma zu richten. Verantwortung oder Haftung Kontrons für Dritte in Bezug auf Material solcher Dritter ist ausgeschlossen.

2.2.    Kontron gibt keine Gewährleistungen gleich welcher Art in Bezug auf die Qualität, Sicherheit oder Eignung von Treibern und Software-Programmen Dritter.

2.3.    Kontron ist nicht haftbar für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung, Änderung oder Verteilung von Software Dritter entstehen könnten.

2.4.    Ziffer 1 gilt ergänzend.

 

3. Wahl des Gerichtsstands, Rechtsprechung

3.1.    Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieser Bestimmungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des Kollisionsrechts (EGBGB) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Handel (cisg) ist ausgeschlossen.

3.2.    Die Parteien kommen überein, dass für alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehenden Streitfälle, Gerichtsverfahren, Klagen oder Untersuchungen ausschließlich deutsche Gerichte Zuständigkeit besitzen sollen.

3.3.    Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Falls zwischen den juristischen Fachbegriffen in der englischen und deutschen Version dieser Vereinbarung oder von Teilen davon Konflikte bestehen sollten, so hat eine Auslegung nach dem deutschen Sprach- und Rechtsverständnis Vorrang.

3.4.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.


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